Nov 102011
 

Erstmals konnten die BürgerInnen Europas am 1. Januar 2002 wahrhaftig ein Stück europäischer Integrationsgeschichte in eigenen Händen halten. Geldautomaten in zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union spuckten die Hoffnung eines geeinten Europas in Form von Euroscheinen – und-münzen aus.

Mit dem neuen Geld übertrugen die Euroländer einen elementaren Bestandteil nationaler Souveränität auf europäische Ebene. In den sogenannten Konvergenzkriterien (auch Maastricht-Kriterien) festgelegt, dass die Inflationsrate eines Mitgliedstaates nicht über 1,5 Prozent über der Rate von denjenigen drei Mitgliedsstaaten liegen, die im Vorjahr die niedrigste Inflationsrate aufweisen konnten. Mit drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wurde die maximale Neuverschuldung festgelegt, wobei die gesamte Staatsverschuldung 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes nicht übersteigen darf. Staatsanleihen dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen und die Wechselkurse müssen vor Eintritt zwei Jahre lang stabil gewesen sein (+/- 15% Schwankungsbandbreite). Konsensbedingt wurden Fragen der Steuerpolitik nicht angetastet.

Seit der Finanzkrise verstößt eine Vielzahl der Mitliedstaaten gegen die festgelegten Kriterien. Es handelt sich wohl nur mehr um eine Frage der Zeit, bis die Europäische Kommission gegen alle Mitgliedsländer ein Defizitverfahren einleiten wird. Derzeit droht die EU-Kommission Belgien, Malta, Polen, Ungarn und Zypern mit Sanktionsverfahren, weil sie ihre zu hohe Staatsverschuldung nicht zügig genug abbauen. Finanzkommissar Olli Rehn gab den Ländern bis Mitte Dezember Zeit, Pläne zum Schuldenabbau vorzulegen. Andererseits werde er die schärferen Regeln des Stabilitätspaktes nutzen.