Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) vom 15. März 2006 ist die politische Antwort der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten auf die furchtbaren Terroranschläge in Madrid (2004) und London (2005). Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze dazu verpflichten, Verkehrs- und Standortdaten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten für einen Zeitraum von sechs bis vierundzwanzig Monaten auf Vorrat zu speichern und zwar [read more...]
Apr 182011
