
Im April 2004 beschloss der Rat ein umfassendes „Hygiene-Paket“, das alle bisher bestehenden Rechtsvorschriften überarbeitete und zusammenfasste. Das Paket besteht aus drei Verordnungen (852/2004, 853/2004 und 854/2004) und stellte für David Byrne, damaliger EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, eine der wichtigsten Initiativen seiner Amtszeit dar: „Diese Vorschriften werden unsere Lebensmittelsicherheitssysteme grundlegend verbessern und wichtige Strukturreformen mit sich bringen. Sie bedeuten einen großen Fortschritt für den Verbraucherschutz in der EU.“ Doch wie definiert die Union den Fortschritt bei Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit? [read more…]