Mai 232012
 

EU-BürgerInnen, die ein Verbrechen nach Artikel 83[1] des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (AEUV) begangen haben, können von einem Aufnahmemitgliedstaat abgeschoben werden, selbst wenn die betroffene Person seit mehr als zehn Jahren dort lebt. Nach einem Urteil (C-348/09) des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Abschiebung allerdings nur dann als gerechtfertigt gesehen, wenn das persönliche Verhalten eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Das Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ersuchte den EuGH um Auslegung [read more…]