Jul 312009
 

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, den 29. Juli ihren Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz (2002/73/EG Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen) veröffentlicht.

 

Foto: EU

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Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung bisher „zufridentstellen“ verlaufen sei. Nichtsdestotrotz seien weitere Maßnahmen nötig, um die anhaltende „Ungleichheit und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ zu bekämpfen.

 

Insbesondere die „Beteiligung sämtlicher Akteure – also der Behörden, Sozialpartner, nichtstaatlichen Organisationen, Gleichstellungsstellen und der Gesellschaft im weiteren Sinne – kommt entscheidende Bedeutung zu, wenn wir die mit der Richtlinie bereitgestellten Instrumente zur Beseitigung von Diskriminierungen wirksam nutzen wollen.

 

In der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist es wichtiger denn je, das gesamte in der Gesellschaft verfügbare Humanpotenzial auszuschöpfen.„, so so Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit.

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