Jun 302009
 

Soeben hat das Karlsruher Bundesverfassungsericht sein Urteil zum Vertrag von Lissabon verkündet:

Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden

Foto: bundesregierung.de

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