Karlsruher Urteil zu Lissabon Jun 302009 Soeben hat das Karlsruher Bundesverfassungsericht sein Urteil zum Vertrag von Lissabon verkündet: „Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden„Foto: bundesregierung.de Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Reddit zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Pocket zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Pinterest zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)MehrKlicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Tumblr zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um in Skype zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) Kommentar verfassen Antwort abbrechen