
Am 31. März präsentierte die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag für die Bürgerinitiative {SEK (2010) 370} vor. Wie erwartet wird die im Vertrag von Lissabon geforderte „Mindestzahl der Mitgliedstaaten“ auf ein Drittel festgelegt. Zusätzlich wird es ein fester Schwellenwert für jeden Mitgliedstaat vorgesehen, der die Mindestzahl der UnterstützerInnen pro Land festlegt. Dabei wird ein Multiplikator von 750 angewandt, der sich an der Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments orientiert. Dieses System erlaubt in großen Staaten eine proportional geringere Zahl und ein [read more...]