Mrz 032010
 

Die Europäische Kommission hat gestern angekündigt, diesen Sommer einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus genetisch veränderter Sorten lassen soll. Außerdem hat die Kommission zwei Beschlüsse betreffend die Kartoffelsorte Amflora gefasst:
Die gentechnisch optimierte Stärkekartoffel der BASF, für die kommerzielle Nutzung in Europa genehmigt. Damit kann die Kartoffel für die Erzeugung industrieller Stärke eingesetzt werden.

„Nach über 13 Jahren Wartens freuen wir uns über die Genehmigung der EU-Kommission für Amflora. Wir hoffen, dass diese Entscheidung einen Meilenstein für weitere Innovationen zu Gunsten einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Europa darstellt.“

So Stefan Marcinowski, Vorstandsmitglied der BASF SE.

„Nun ist für uns der Weg frei, Amflora in diesem Jahr kommerziell anzubauen. Amflora wird die Position der europäischen Kartoffelstärke-industrie im internationalen Vergleich stärken“

,sagte Peter Eckes, Geschäftsführer der BASF Plant Science.

Drei weitere Beschlüsse von heute betreffen das Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus genetisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens‑ und Futtermittel (nicht zum Anbau).

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte:

„Beim Umgang mit innovativer Technologie werde ich mich vom Prinzip der Verantwortung leiten lassen. Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung der fünf ausstehenden GVO-Anträge ist mir deutlich geworden, dass es keine weiteren wissenschaftlichen Fragen mehr gibt, die untersucht werden müssten. Alle wissenschaftlichen Aspekte und besonders die Sicherheitsbedenken sind bereits ausgiebig berücksichtigt worden. Eine weitere Verzögerung bei der Zulassung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen. Mit den Beschlüssen kommt die Kommission ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst nach. Diese beruhen auf einer Reihe von Untersuchungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten Jahren durchgeführt hat. Parallel dazu haben wir heute einen Reflexionsprozess darüber begonnen, wie sich ein europäisches Zulassungssystem mit dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten vereinbaren ließe, über den Anbau genveränderter Sorten selber zu entscheiden.“

Nach einem im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt. Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden. Diese innovative Technologie optimiert den Produktionsprozess und senkt den Verbrauch an Rohstoffen, Energie, Wasser und mit Erdöl hergestellten chemischen Produkten.

Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.

Drei ebenfalls heute von der Kommission angenommenen Beschlüsse betreffen die Verwendung der genetisch veränderten Maissorten MON863xMON810, MON863xNK603, MON863xMON810xNK603 als Lebens‑ und Futtermittel sowie deren Einfuhr und Verarbeitung.

Die drei Maissorten sind von der EFSA positiv bewertet und dem vollständigen, im EU-Recht vorgesehenen Zulassungsverfahren unterzogen worden. Sie entstehen durch die herkömmliche Kreuzung von zwei bzw. drei Maissorten (MON863, NK603 and MON810), die in der EU bereits als Lebens‑ und Futtermittel sowie zur Einfuhr und Verarbeitung zugelassen sind.

Da die Mitgliedstaaten sich im Rat nicht mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen die Beschlüsse ausgesprochen hatten, wurden diese zur Entscheidung wieder an die Kommission zurückverwiesen.

Dem Antibiotikaresistenz-Markergen in der genetisch veränderten Stärkekartoffel und in den drei genveränderten Maiserzeugnissen galt die höchste Aufmerksamkeit. Die EFSA hat diese Frage geprüft und dazu am 11. Juni 2009 eine gesonderte, befürwortende Stellungnahme abgegeben.

Die Zulassungen gelten für zehn Jahre.

Mehr Informationen:
Genetically modified organisms (GMOs)
Questions and Answers on Genetically Modified Organisms (GMO’s)
Greenpeace
Informationsdienst Gentechnik

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