Mrz 232010
 

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission am Mittwoch, den 31. März einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung der europäischen Bürgerinitiative vorlegt. Der Vertrag von Lissabon schuf eine neue Form der BürgerInnenbeteiligung in Form der europäischen Bürgerinitiative. Diese soll den BürgerInnen Europas künftig die Möglichkeit einräumen, an der Politikgestaltung der Europäischen Union teilzunehmen, in dem die Kommission aufgefordert werden kann, einen Vorschlag zu einem EU-Politikbereich vorzulegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus „einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“ diese Initiative unterstützen. Diese Bürgerinitiative stellt, aus Sicht der Europäischen Union, eine völlig neue Dimension der partizipativen Demokratie in der Europäischen Union dar. Allerdings fehlen dieser neuen Dimension noch die Verfahrensregeln, die laut dem Vertrag von Lissabon, in einer europäischen Verordnung festgelegt werden müssen.

Bild: citizens-initiative.eu

In dem für Mittwoch erwarteten Vorschlag der Kommission sollen die genauen Kriterien für die Vorlage der Initiative, deren Zulässigkeit und die Verifikation der Unterschriften der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens soll der kommissarische Vorschlag von Europäischen Parlament und Rat geprüft werden. Die Kommission hofft, dass die Verordnung noch Ende 2010 in Kraft treten kann. Somit könnte die erste Petition bereits Anfang 2011 von der Kommission geprüft werden.

Maroš Šefèoviè, der Kommissar für interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung, wird diese Initiative der Presse am 31. März präsentieren. Es ist bereits bekannt, dass die europäische Petition von mindestens einer Million Menschen aus mindestens einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten, also derzeit neun, unterzeichnet werden muss. Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung diese Schwelle bei einem Viertel der Mitgliedstaaten festgelegt. Die Petition muss sich außerdem auf politische Bereiche beschränken, die in den Kompetenzbereich der Kommission fallen und dazu dienen das Primärrecht der Union umzusetzen.

Die Kommission vertritt die Meinung, dass auch eine minimale Unterschriftenzahl pro Mitgliedstaat festgelegt werden soll, denn es wäre gegen den europäischen Geist, würde die größte Anzahl der notwendigen Unterschriften primär aus einem Mitgliedstaat kommen und nur einem symbolische Zahl aus anderen Ländern. Allerdings gibt es diesbezüglich noch keine Einigung. Die Kommission schlug eine Zahl von 0,2% der Bevölkerung eines Mitgliedsstaates vor. Das wären beispielsweise in Deutschland ca. 160.000 Bürgerinnen und Bürger, in einem kleinen Land, wie etwa Belgien ca. 20.000 Unterschriften). Die öffentlichen Konsultationen zeigten allerdings, dass eine andere Formel vorzuziehen sei, die auf der Grundlage der Abgeordnetenzahl der Länder basieren sollte.

Weiters wird es für sinnvoll erachtet, ein Mindestalter für die Unterstützung der Petition festzulegen, da dies auch in allen Ländern, die das Instrument einer Bürgerinitiative kennen, existiert. Es gilt als Wahrscheinlich, dass die Kommission das Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament heranziehen wird. Dies liegt in allen Staaten bei 18 Jahren. Nur in Österreich bei 16.

Ebenso wird es eine zeitliche Begrenzung für das Sammeln der Unterschriften geben. Momentan ist die Rede von einem Jahr.

Weiterführende Informationen:
Öffentliche Konsultation zur europäischen Bürgerinitiative
Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung

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