Feb 262010
 

Durch die ausgeweiteten Befugnisse und Aufgaben des EP im Rahmen des Lissabon-Vertrags benötigen Fraktionen und Parlamentsverwaltung zusätzliches Personal. Das EP setzt sich daher dafür ein, 150 neue Stellen im EU-Parlament zu schaffen und die Haushaltsmittel für das Einstellen von Mitarbeitern von Europa-Abgeordneten zu erhöhen.

Die heutige Abstimmung ist nicht die endgültige Entscheidung. Die EU-Kommission muss die in einen formalen Haushaltsvorschlag aufnehmen. Dieser könnte dann von Ministerrat und Parlament im April bestätigt werden.

Foto: Cédric Puisney on flickr


Insgesamt würden die neuen „Lissabon-Stellen“ 13,4 Millionen Euro kosten – dies entspricht 0,8% des EP-Gesamthaushalts für 2010 von 1,6 Milliarden Euro. Um diese Mehrausgaben auszugleichen, hat das EP beschlossen, die interne Reserve für Gebäude um 4 Mio. Euro zu kürzen, um so die selbst auferlegte Obergrenze von maximal 20% an Verwaltungsausgaben aller EU-Institutionen einzuhalten. Diese Obergrenze wurde 1988 beschlossen und sieht vor, dass das EP seine Verwaltungsausgaben auf 20% der im Gesamthaushalt der EU vorgesehenen Verwaltungsausgaben beschränkt. Als Berechnungsgrundlage nutzt das Parlament die Finanzielle Vorausschau, den mehrjährigen Haushaltsrahmen der EU. Bei Annahme des vorliegenden Berichtigungshaushalts würde der Anteil des EP an den im Gesamthaushalt der EU vorgesehenen Verwaltungsausgaben von 19,87% auf 19,99% steigen.

Das EP hat seine Verwaltungsausgaben seit 1988 unter der 20%-Marge gehalten, obwohl seitdem die Zahl der EU Mitgliedstaaten von 12 auf 27 und die Zahl der Abgeordneten von 434 auf 736 (bald auf 754) gestiegen ist und obwohl die Gehälter der Abgeordneten nun vom EP und nicht mehr von den Mitgliedstaaten gezahlt werden.

Der Vorschlag des Parlaments sieht vor, 75 zusätzliche Beamte und 75 zusätzliche Mitarbeiter für die parlamentarischen Fraktionen einzustellen. Die Haushaltsmittel für das Einstellen von parlamentarischen Assistenten der Europa-Abgeordneten sollen um 1500 Euro pro Monat pro Abgeordneten angehoben werden. Diese Mittel werden von der Parlamentsverwaltung verwaltet und nicht direkt an die Abgeordneten ausgezahlt.

Der Großteil der neuen EU-Beamten (70) soll das Personal der parlamentarischen Ausschüsse verstärken, um die Mehrarbeit in den Bereichen zu leisten, wo das Parlament mit dem Lissabon-Vertrag neue Mitentscheidungskompetenzen erhalten hat, z. B. bei Landwirtschaft, Justiz und Innerem sowie Finanzen und Wirtschaft. Fünf neue Beamte sollen für die verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten eingestellt werden.

Quelle: EP

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